Verlassenschaft räumen: sorgfältig, dokumentiert, ohne Zeitdruck von uns
Eine Wohnung nach einem Todesfall zu räumen ist mehr als Entrümpeln. Wir arbeiten mit Rücksicht, sichern Persönliches und übergeben so, wie es Hausverwaltung, Notar oder Käufer brauchen.
Zuerst das Persönliche, dann das Übrige
Vor jedem Handgriff besprechen wir mit Ihnen, was bleiben soll: Fotos, Briefe, Dokumente, Schmuck, Sparbücher, Erinnerungsstücke. Diese Dinge legen wir während der Räumung beiseite und übergeben sie mit Liste. Wenn Sie nicht dabei sein können oder wollen, machen wir das nach Ihrer Vorgabe – und melden uns, wenn wir etwas finden, das nicht auf der Liste steht.
Erst dann räumen wir den Rest: Möbel, Hausrat, Kleidung, Küche, Keller. Gut Erhaltenes rechnen wir an, das kann den Preis deutlich senken. Der Rest wird getrennt entsorgt.
Preise zur Orientierung
| Verlassenschaftsräumung | Richtpreis |
|---|---|
| Wohnung bis 45 m² | ab € 690 |
| Wohnung 45–90 m² | ab € 990 |
| Wohnung über 90 m² / Haus | ab € 1.490 |
| Mit hochwertigem Inventar | nach Wertanrechnung, oft deutlich günstiger |
Alle Preise inklusive Umsatzsteuer, Anfahrt in Wien und Umland, Tragen, Verladen und fachgerechter Entsorgung. Der Fixpreis kommt schriftlich nach Fotos oder kostenloser Besichtigung – Nachverrechnungen gibt es nicht.
Wann geräumt werden darf
In Österreich darf eine Verlassenschaft erst geräumt werden, wenn die Erben dazu berechtigt sind – meist nach dem Einantwortungsbeschluss oder mit Zustimmung aller Erben und des Gerichtskommissärs. Wir erklären, welche Unterlagen wir sehen müssen, und räumen nicht auf Zuruf einzelner Angehöriger. Das schützt Sie und uns.
Fristen der Hausverwaltung, ein Käufer, der übernehmen will, Mietkosten, die weiterlaufen: Sobald der Weg frei ist, sind wir schnell. Eine übliche Wohnung ist an einem bis zwei Tagen geräumt.
Übergabe an Verwaltung, Käufer oder Notar
Wir übergeben besenrein mit Fotodokumentation jedes Raums und einem Protokoll, das Sie an die Hausverwaltung oder den Notar weiterreichen können. Die Rechnung weist die Umsatzsteuer aus, für die Abrechnung unter Erben oder gegenüber der Verlassenschaft. Auf Wunsch räumen wir gemeinsam mit einem Ihnen bekannten Sachverständigen, der vorher bewertet, was angerechnet wird.
Häufige Fragen
Wie gehen Sie mit Dokumenten und Wertsachen um?
Alles, was persönlich oder wertvoll aussieht, kommt beiseite: Dokumente, Fotos, Schmuck, Bargeld, Sparbücher. Sie bekommen es mit Liste übergeben, im Protokoll festgehalten.
Können Sie vor der Räumung schätzen, was die Möbel wert sind?
Wir bewerten bei der Besichtigung, was wir anrechnen können, und nennen die Zahl im Angebot. Für Antiquitäten oder Sammlungen empfehlen wir einen unabhängigen Sachverständigen – wir arbeiten gern mit ihm zusammen.
Was, wenn sich die Erben nicht einig sind?
Dann warten wir. Wir räumen nur, wenn die Berechtigung klar ist. Das ist manchmal unbequem, verhindert aber, dass jemand später etwas anfechten kann.
Bieten Sie das auch außerhalb von Wien an?
Ja, im gesamten Umland bis Niederösterreich und Burgenland, ohne Anfahrtszuschlag im Wiener Umkreis.
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Machen wir Sie lastenfrei?
Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp – Sie bekommen Ihren Fixpreis meist noch am selben Tag.