Verkauft: die Wohnung leer an den Käufer übergeben
Beim Verkauf ist die Übergabe Teil des Vertrags: geräumt, oft besenrein, zum vereinbarten Stichtag. Wer den Räumteil unterschätzt, riskiert Verzug – wer ihn plant, übergibt entspannt.
Was der Kaufvertrag üblicherweise verlangt
„Geräumt von Fahrnissen“ ist die klassische Formel: Bei der Übergabe ist die Wohnung leer – ausgenommen, was ausdrücklich mitverkauft wurde, etwa die Küche. Welche Formulierung bei Ihnen gilt, steht im Vertrag; im Zweifel fragen Sie die Vertragserrichterin oder den Notar. Wir liefern den praktischen Teil: leer, besenrein, dokumentiert.
Der Zeitplan rückwärts vom Übergabestichtag
- 3–4 Wochen vorher: Besichtigung und Fixpreis für Räumung bzw. Komplett-Service
- 2 Wochen vorher: Mitverkauftes markieren – es bleibt stehen
- 1 Woche vorher: eigene Übersiedlung, danach Resträumung
- Letzte Tage: besenrein, Fotos, Schlüssel und Zähler vorbereiten
- Stichtag: Übergabe mit Protokoll – Käufer, Sie, fertig
Mitverkauft oder mitgenommen?
Streit entsteht fast nur bei Einbauten: Küche, Kästen, Lampen. Was im Vertrag oder Inventarverzeichnis steht, bleibt; alles andere wird geräumt. Übrigens auch hier: Das Abmontieren von Lampen ist Elektroarbeit und gehört nicht zu unserem Gewerbe – abmontierte Stücke verpacken und transportieren wir gern.
Dokumentiert übergeben schützt den Kaufpreis
Zug um Zug gegen die letzte Kaufpreisrate wird übergeben – mit Fotos der leeren Räume, Zählerständen und Schlüsselliste. Unsere Fotodoku und das Übergabeprotokoll sind dafür gemacht: Der Zustand am Stichtag ist belegt, Diskussionen danach laufen ins Leere.
Wenn zwischen Auszug und Übergabe Wochen liegen
Leere Wohnungen sind geduldig, Verträge nicht: Prüfen Sie in der Zwischenzeit gelegentlich Postkasten und Zähler. Den Räumtermin legen wir so, dass die Wohnung möglichst kurz leer steht – ideal in der Woche vor dem Stichtag.
Häufige Fragen
Muss ich besenrein übergeben oder nur geräumt?
Das regelt der Kaufvertrag – üblich ist geräumt, oft ausdrücklich besenrein. Wir übergeben standardmäßig besenrein: Es kostet nicht mehr und erspart jede Debatte.
Was passiert mit der Küche, wenn nichts im Vertrag steht?
Dann entscheidet, was vereinbart wurde – das klären Sie mit der Vertragserrichterin. Praktisch gilt: lieber vorher schriftlich festhalten als am Stichtag diskutieren.
Könnt ihr direkt vor dem Notartermin räumen?
Ja, wir takten auf den Stichtag: Räumung und besenreine Übergabe in den Tagen davor, Fotodoku am Schluss – damit die Übergabe reibungslos über die Bühne geht.
Übernehmt ihr auch Haus samt Nebengebäuden?
Ja – Haus, Keller, Dachboden, Garage und Gartenhaus in einem Auftrag. Haus ab € 1.990, verbindlich nach kostenloser Besichtigung.
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Machen wir Sie lastenfrei?
Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp – Sie bekommen Ihren Fixpreis meist noch am selben Tag.